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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 835832 | ||
Datum | 12.12.2017 23:28 MSG-Nr: [ 835832 ] | 4785 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Was genau möchtest du den erreichen ? Ich habe das so verstanden: V baut ein Mietshaus, und vergisst dabei den Brandschutz in Form einer Zufahrt zum 2. Rettungsweg Jahre später Die Gemeinde erstellt einen Bebauungsplan für das Grundstück daneben, die Grundstücke werden parzelliert und verkauft. Die Baulast wurde in das Verzeichnis eingetragen Familie Z Kauft das Grundstück mit Neubau, ihr wurde von Vorbesitzer und Notar die Baulastfreiheit zugesagt Jahre Später Stadt fällt der Mangel am 2. Rettungsweg auf und besteht auf die Entfernung des Gartens am Neubau Familie Z erreicht, das die Baulast ausgetragen wird Stadt besteht nun auf weniger Brandschutz (Schiebleiter) Damit könnte der Spaß für Familie Z doch zu ende sein, oder? Natürlich hätte ich als Mieter/ Eigentümer des Mehrfamilienhauses oder Feuerwehr eine gaaanz andere Meinung. | ||||
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