Geschrieben von Michael R.Was genau möchtest du den erreichen ?
...dass die Stadt nicht seinen Garten als eigentlich unbeteiligtes Nachbargrundstück hernimmt, um daraus eine Fw-Zufahrt zu machen, weil man dort Regressansprüche der Wohnblockeigentümer fürchtet und deswegen keinesfalls städtischerseits eine Außentreppe beauflagen will, um den (Gefälligkeits?)Genehmigungsmurks zu heilen.