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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 835834 | ||
Datum | 12.12.2017 23:31 MSG-Nr: [ 835834 ] | 4708 x gelesen | ||
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Geschrieben von Felix H. Wenn die Hauseigentümer nichts machen wollen und die Stadt auch nicht, dann ist man sich doch einig. Da muss ich jetzt aber mal einhaken: Es gibt immer noch Bewohner dieser Häuser und diese dürften sehr oft nicht identisch mit den Eigentümern sein bei solchen Gebäuden. Also gibt es durchaus gute Gründe, daß sich gerade die Stadt als Behörde hier an geltende Gesetze halten sollte und nicht von einer Belastung der Eigentümer absehen darf, nur da die ursprüngliche Lösung einer Feuerwehrzufahrt nicht umgesetzt werden konnte. Wozu nachlässiger Vorbeugender Brandschutz führt, hat man am 14.Juni diesen Jahres in London gesehen. Offensichtlich existiert ja nach dem, was man auf der verlinkten Homepage nachlesen kann, kein zweiter Rettungsweg gemäß geltendem Recht. | ||||
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