Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge |
Autor | Gera8ld 8Z., Sankt Augustin / NRW | 835844 |
Datum | 13.12.2017 10:32 MSG-Nr: [ 835844 ] | 4493 x gelesen |
Infos: | 19.12.17 Ein Überfahren wäre durch die Beschaffung des Bodens wahrscheinlich sowieso unmöglich, somit ist ein Rettungsweg mit Sicherheit nicht zulässig! 16.12.17 § 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer insb. Absatz 3 + 4 12.12.17 Sicherheit sorgt für Ärger Dauerstreit um einen Rettungsweg in Sankt Augustin 12.12.17 Unser Garten - der Teil der für eine "Feuerwehrzufahrt" weichen soll 12.12.17 Gerald Zorn 12.12.17 Rettungsweg Feuerwehrzufahrt soll durch privaten Garten in Sankt Augustin führen
alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen |
Das ist ja der genau der Grund!
Wenn es keine andere Möglichkeit geben würde, als über unser Grundstück, könnte ich das ja verstehen.
Aber wenn dann so getrickst werden muß, obwohl es bessere Lösungen gibt, kann ich das nicht verstehen.
Dafür braucht man letztlich keine Gesetzte oder Vorschriften, wenn diese von einem Bauamt so mit Füßen getreten werden.
Schliesslich geht es um Menschenleben (auch ihr als Einsatzkräfte bringt euch damit auch unnötig in Gefahr).
Vom Gericht wurde uns aufgetragen, uns (Stadt und alle Beteiligte Parteien in dieser Sache) an einen Tisch zu setzen und nach einer Lösung zu suchen. Die Stadt wollte einen Termin machen und dann auf uns zukommen. Nach 1 1/2 Jahren kam dann nur die Verfügung unser Grundstück zu räumen. Das war möglich, da das Gericht die Ordnungsverfügung nur Teilweise als ungültig (nicht dulden das befestigt wird) erklärt hat. Das war der Zeitpunkt wo wir die Sache mit unserer Webseite öffentlich gemacht haben.
Wir dulden aber weder das Betreten noch das Befahren unseres Grundstückes - dieses Recht haben wir und so haben wir zu dem einzigen legalen Mittel gegriffen, das uns bleibt, wir haben die Außengrenze mit Sperrpfosten gesichert, der Boden ist gründlich gefräst und wird es weiterhin. Das ist natürlich auch nicht so, wie sich das von Seiten der Verwaltung vorgestellt wird - aber unsere einzige Möglichkeit immer noch auf die Absurdität hinzuweisen. Um das noch weiter zu unterstreichen habe ich auch den Aufruf um Spenden für Sperrpfosten ins Leben gerufen, es sind hier auch bereits schon einige Zusagen gekommen.
Die Frage die ich anfangs gestellt habe, wo kann ich diesen Missstand melden.
Gruß
Gerald
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Gerald Z. [13.12.17 10:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|