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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Gera8ld 8Z., Sankt Augustin / NRW | 835875 | ||
Datum | 14.12.2017 09:46 MSG-Nr: [ 835875 ] | 4137 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo Michael, dem stimm ich zu. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan war vorgesehen mit dem Drehleiterwagen zu retten. Er wurde mit dem Bauträger extra für dieses Projekt aufgestellt und galt als eine Grundvoraussetzung für den Vertrag der uns für dieses Bauvorhaben vorliegt. Eine andere Grundvoraussetzung des v.BPlans war unter anderen eine Baulast auf dem/den jeweiligen Grundstücken. Die gibt es ja nicht mehr! Schau mal hier: http://behoerdenschlamperei.de/bewusste-taeuschung/ Wir haben das Haus 2010 von einem insolventen Eigentümer über den Bauträger bzw. der Immobiliengesellschaft, dessen Partner er damals noch war, erworben. Das Haus war mit einem festen Zaun umzäunt und der Lageplan, den wir übermittelt bekommen haben, wies die öffentliche Last nicht aus. Am Rande, wir haben dagegen auch Strafanzeige erstattet und es ist bis zum Gericht gekommen, da wir aber immer noch keinen Schaden gelten machen konnten, da der Schaden ja bis da noch nicht eingetreten war, wurde das Verfahren wegen Überlastung des Gerichtes eingestellt - soviel zu Betrug in Deutschland! Gruß Gerald Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Gerald Z. [14.12.17 09:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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