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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 835966 | ||
Datum | 16.12.2017 16:45 MSG-Nr: [ 835966 ] | 3649 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
hallo, Geschrieben von Gerald Z. Es wird nichts gemacht, die vom Gericht angeordneten Außentreppen setzt die Stadt ja nicht durch! Unabhängig von der Problematik die Euch betrifft ist das von den Verantwortlichen der Stadt ganz schön mutig. Wenn ein Gericht in einem Beschluss die Lösung mit den Außentreppen als notwendig erachtet hat dann wird es im Falle eines Falles für die Verantwortlichen der Stadt sehr eng werden. Falls was passiert und Menschen kommen zu schade wird sicherlich ein Strafgericht die Gegebenheiten und den vorherigen Gerichtsbeschluss würdigen. Und da könnte ich mir schon vorstellen das man zu Schluss kommt das Aussentreppen Personenschaden verhindert hätten. Mich wundert es deshalb warum die Verantwortlichen der Stadt die Treppen nicht durchsetzen. Diese Maßnahme kostet die Stadt ja nichts. Das müssen die Hausbesitzer tragen. Das Damoklesschwert schwebt jetzt über den Verantwortlichen der Stadt. Solange es nicht brennt bleibt es oben. Wenn es mal brennt dann dürften die persönlich straf- und zivilrechtlich haften. Normalerweise läuft so was anders. Da versucht man Haftung zu begrenzen bzw. abzuwälzen. Wäre hier mit dem Gerichtsbeschluss ja einfach möglich. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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