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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 835981 | ||
Datum | 16.12.2017 19:43 MSG-Nr: [ 835981 ] | 3740 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Gerald Z. gibt Gerichtsurteile die rechtsgültig sind und aussenangebrachte Leiten fordern. Und es gibt einen Bebauungsplan der eine FW-Umfahrt auf einem Grundstück vorsieht. Da wurde offensichtlich gegen geklagt. Einen juristischer Teilerfolg nutzt man dazu diesen Weg unpassierbar zu machen und fühlt sich dabei im Recht. Ich bezweifle das das im Falle eines Unglücks strafrechtlich nicht gewürdigt würde. Auch bietet das einen Ansatz für eine Nebenklage. Aber auf Hoher See und vor Gericht.... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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