GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
Geschrieben von Steffen W.1.) Führt jemand die UVV Unterwerweisung themenbezogen in kleinen Blöcken durch welche in den laufenden Ausbildungs- und Übungsbetrieb integriert sind? Wir. Dahinter steckt die Überlegung, man kann eigentlich gerade bei Praxis und Objektübungen eigentlich nichts ohne Bezug auf UVV-Inhalte machen. Vereinfacht: Steht irgendwo ne Leiter, wird am Ende bei der Besprechung kurz darauf eingegangen, ob sie UVV-konform aufgestellt/bestiegen wurde, und schon ist UVV mit im Spiel. Liegt ein Schlauch als Stolperfalle, kurz ansprechen, und die UVV ist dabei. Das alles steht und fällt natürlich mit der Zeit, die man sich für eine ehrliche Nachbesprechung nimmt, die auch Fehler offen anspricht. Wenn dafür der jährliche UVV-Einschläfer-Unterricht wegfällt, akzeptiert die Mannschaft das aber schnell ;-)
Was uns auch von der jährlichen Pflichtveranstaltung abhielt: Wenn man über div. Verweise in der GUV-V C 53 (oder spätestens deren Anhang) mal auf die ganzen anderen Regelungen stolpert, die Bestandteil der Unterweisung sein müssten, kriegt man das mit einem jährlichen Unterweisungstermin ehrlicherweise überhaupt hin?
Geschrieben von Steffen W.2.) Wie dokumentiert ihr die Absolvierung, wenn es keinen einzelnen großen Termin sondern viele kleine Termine gibt? Wir haben für jeden Übungstermin eine Anwesenheitsliste. Da wird das "große" Thema drauf genannt, und darunter haben wir ein Ankreuzfeld "UVV-Inhalte", dahinter Platz um noch Stichworte zu notieren.
Wichtig: Laut UK RLP reicht eine Anwesenheitsliste, auf der Wehrführer o.ä. einfach ankreuzen wer da war und wer nicht, als Dokumentation der UVV-Unterweisung nicht aus. Jeder anwesende und damit unterwiesene muss in dem Fall selbst unterschreiben. Ich hatte das vor Jahren als wir dieses System einführten dort angefragt, die Antwort kann ich dir mal weiterleiten. Kommt aber erst nach Weihnachten, wenn ich dran denk.
Geschrieben von Steffen W. 3.) Gibt es bestimmte "Zwangsthemen" die jeder gehört haben muss oder reicht euch die Teilnahme an x Blöcken a y Minuten aus? Wir achten auf die Übungsteilnahme generell, und da dort UVV quasi nahezu immer dabei ist, reicht uns das. Mit einem normal abwechslungsreichen Übungsplan ist auch sichergestellt, dass die für unseren Standort relevanten UVV-Themen recht breit übers Jahr verteilt mind. einmal vorkommen, und damit die "mind. jährliche" Unterweisung erfüllt wird.
Eine noch detailiertere und gar minutiöse Dokumentation würde ich nicht machen.
Geschrieben von Steffen W. Mein Gedankengang geht in die Richtung, zu den Ausbildungsinhalten wie z.B. Brandbekämpfung, Wasserförderung, Atemschutz, Technische Hilfe - VU, Erste Hilfe & Zusammenarbeit Rettungsdienst, Motorsäge, GAMS, etc ein maximal einseitiges Merkblatt oder Plakat zu erstellen (bzw. erstellen zu lassen vom verantwortlichen Ausbilder) und dies dann mit 10-15min zu Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts einzubinden. Das entspricht in etwa dem Basisviertel, nur eben mit einem UVV-Schwerpunkt. Merkblatt oder Plakat machen das ganze in meinen Augen wieder recht theoretisch, die meisten Feuerwehrmenschen haben Praxis lieber. Deshalb würde ich kein Bild einer UVV-konformen Leiter zeigen, sondern ne Leiter aufstellen lassen und die anderen umherstehenden beurteilen das UVV-mäßig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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