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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | UVV Unterweisung - Zeitliche Splitung möglich? | 8 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 836008 | ||
Datum | 17.12.2017 16:51 MSG-Nr: [ 836008 ] | 1422 x gelesen | ||
Ich denke, du bist da auf einem guten Weg. Themen wirst du genug finden, die ergeben sich ja nicht nur aus den Ausbildungsthemen an sich, sondern auch z.B. aus (Beinahe-)Unfällen in der eigenen oder in anderen Einheiten. Wichtig aus meiner Sicht: Im Vorfeld abklären und erfassen, welche UV-Themen (je nach Standort und Tätigkeiten individuell verschieden!) innerhalb eines Jahres in jedem Fall angesprochen werden müssen und in welche Ausbildungsthemen sich diese idealerweise "reinpacken" lassen oder (wie so oft) schon enthalten sind. Diese Überlegungen sollten dokumentiert werden (z.B. Themenliste mit Datum, wann abgehandelt). Um die Anwesenheitsdokumentation mit persönlicher Unterschrift kommst du (als gerichtssicherem Nachweis) nicht herum. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 2 Jahre. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [17.12.17 16:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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