DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Sebastian K.Was uns auch von der jährlichen Pflichtveranstaltung abhielt: Wenn man über div. Verweise in der GUV-V C 53 (oder spätestens deren Anhang) mal auf die ganzen anderen Regelungen stolpert, die Bestandteil der Unterweisung sein müssten, kriegt man das mit einem jährlichen Unterweisungstermin ehrlicherweise überhaupt hin?
Definitiv nicht. Und wenn die Unfallkassen das glauben, dann leiden sie unter Realitätsverlust.
Geschrieben von Sebastian K.Wichtig: Laut UK RLP reicht eine Anwesenheitsliste, auf der Wehrführer o.ä. einfach ankreuzen wer da war und wer nicht, als Dokumentation der UVV-Unterweisung nicht aus. Jeder anwesende und damit unterwiesene muss in dem Fall selbst unterschreiben. Ich hatte das vor Jahren als wir dieses System einführten dort angefragt, die Antwort kann ich dir mal weiterleiten. Kommt aber erst nach Weihnachten, wenn ich dran denk.
Ok, das wäre schonmal gut als Ansatz. Mailadresse müsstest du ja noch haben, kann ich dir auch nochmal schicken.
Geschrieben von Sebastian K.Merkblatt oder Plakat machen das ganze in meinen Augen wieder recht theoretisch, die meisten Feuerwehrmenschen haben Praxis lieber.
Es praxisnah halten ja, aber auch für die Ausbilder ist es leichter wenn einmal alle Inhalte kurz und knapp als Gedächtnisstütze dargestellt sind. Dann muss man auch nicht jedes Jahr neu in den Unterlagen suchen. Und alles was nicht mittels einiger weniger Stichpunkte, kurzer Sätze und Grafiken auf einer DIN A4-Seite zu erklären ist, dringt eh nicht durch bei dieser Thematik.
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Geändert von Steffen W. [17.12.17 17:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |