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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 836223 | ||
Datum | 28.12.2017 12:48 MSG-Nr: [ 836223 ] | 6585 x gelesen | ||
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Hi Dirk, es gibt mindestens ein Urteil eines OLGs (ich finde die Unterlagen unseres Landratsamtes nicht mehr) dass wie folgt geurteilt hat: 50m Abstand zwischen zwei Fahrzeugen einer Kolonne stellt keinen geschlossenen Verband dar. Man muss auch mal überlegen, wo die 50m Abstand herkommen. Aus dem militärischen Bereich. Und die 50m wurden deshalb gewählt, um eine Bombardierung der Kolonne aus der Luft zu erschweren bzw. genug Ausweichraum etc. zu haben. Uns wurde vom LRA damals empfohlen: Innerorts max. 3 PKW-Längen Abstand, Außerorts max. 30m (Bremsweg reicht wenn nicht schneller als 80 km/h gefahren wird, was bei einer Kolonnenfahrt eher unüblich ist). Gruß Simon | ||||
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