Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 836225 |
Datum | 28.12.2017 13:58 MSG-Nr: [ 836225 ] | 6101 x gelesen |
Infos: | 28.12.17 FW-Forum: Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch 28.12.17 FW-Forum: Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden 28.12.17 FW-Forum: Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit
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Das KG Berlin hat in 12 U 190/05 geurteilt:Innerorts können und müssen die Verbandsfahrzeuge dicht aufgeschlossen fahren, d.h. sie können und müssen so geringe Abstände einhalten, dass sie die Sicherheitsabstände gerade erreichen oder nur geringfügig überschreiten , auch das OLG Schleswig-Holstein hat in 9 U 137/89 einen Abstand von 50 m (bzw. mehreren Sekunden) außerorts beim Abbiegen auf eine Vorfahrtsstraße für zu groß gehalten.
Interessant ist sicherlich auch die Kennzeichnung des Verbandes.
Das BayOLG hat in RReg. 1 St 541/74 OWi festgehalten, das nur Abblendlicht (Kolonne aus Bundeswehrfahrzeugen) nicht als Verbandkennzeichnung ausreicht. Das BayOLG betont dabei: Die Kennzeichnung muß daher in einer Weise erfolgen, die die Zugehörigkeit der Fahrzeuge zu einem geschlossenen Verband nicht nur als möglich erscheinen läßt, die Zugehörigkeit vielmehr in einer Weise unmißverständlich zum Ausdruck bringt, bei der sich anderen Verkehrsteilnehmern ohne besondere Überlegung die Erkenntnis aufdrängt, daß es sich um einen geschlossenen Verband handelt.
Damit stellt sich natürlich die Frage, ob die bisher praktizierte Kennzeichnung mit den Fahrzeugfahnen überhaupt den Anforderungen genügt - die Teile sind klein, häufig nur schwer und für von rechts kommende Verkehrsteilnehmer fast immer nicht zu erkennen, ebenso ist das Erkennen bei schlechter Sicht wie Regen, Schnee oder Dunkelheit fraglich (zumal die Teile seit ihrer Einführung ausschließlich für die interne Marschorganisation gedacht waren).
Grüße
Udo Burkhard
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