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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 836240 | ||
Datum | 28.12.2017 17:15 MSG-Nr: [ 836240 ] | 5383 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Ich kann der ganzen Diskussion nicht folgen. Sie haben sich genötigt gefühlt weil der Überholende zwischen die Fahrzeuge eingefädelt hatte. Dies ist aber nach STVO nicht verboten, ganz im Gegenteil, die in der Kolonne fahrenden müssen dies sogar ausdrücklich ermöglichen! In einem Verband nach STVO müssten sie dies aber nicht. Genau diese Frage wurde nun vor Gericht aufgeworfen. Anders würde es aussehen wenn einer der entgegen kommenden den Fahrer angezeigt hätten. Von dem her spielt es schon eine Rolle. Der BMW Fahrer könnte nämlich durchaus den Spieß umdrehen. DirkGeschrieben von Thomas M. Übrigens wurde uns (BW) erklärt das der gr. Abstand Überland auch dafür da ist um anderen das sichere überholen zu ermöglichen, also genau das verhindern soll was hier eingetreten ist. In der Stadt freilich nicht. Genau! Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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