Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 836253 |
Datum | 28.12.2017 19:45 MSG-Nr: [ 836253 ] | 5428 x gelesen |
Infos: | 28.12.17 FW-Forum: Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch 28.12.17 FW-Forum: Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden 28.12.17 FW-Forum: Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit
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Strafgesetzbuch
Geschrieben von Dirk B.Sie haben sich genötigt gefühlt weil der Überholende zwischen die Fahrzeuge eingefädelt hatte.
Das sehe ich immer noch nicht.
Verhandelt wird doch laut Bericht der Vorwurf einer Verkehrsstraftat nach §315c StGB, nicht der einer Nötigung (§240 StGB).
Konkret geht es laut Text darum, dass es beinahe zu einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug gekommen sei. Das ist etwas völlig anderes, als illegal in einen Verband einzuscheren und diesen dabei zu behindern. Wowereit.
Dies ist aber nach STVO nicht verboten, ganz im Gegenteil, die in der Kolonne fahrenden müssen dies sogar ausdrücklich ermöglichen! In einem Verband nach STVO müssten sie dies aber nicht. Genau diese Frage wurde nun vor Gericht aufgeworfen. Anders würde es aussehen wenn einer der entgegen kommenden den Fahrer angezeigt hätten. Von dem her spielt es schon eine Rolle. Der BMW Fahrer könnte nämlich durchaus den Spieß umdrehen.
Nicht wirklich.
Der Anwalt des Betroffenen hat angeführt, dass eine THW-interne (!) Vorschrift bei der Fahrt im geschlossenen Verband einen Mindestabstand von 50 Metern verlangen würde.
Nun wird also argumentiert, dass der Betroffene vor Beginn des Überholvorgangs keinen geschlossenen Verband erkannt habe (offen ist noch, ob es sich überhaupt um einen solchen gehandelt hat), und es dann aber beim (zweiten!) Überholvorgang zu einer Gefährdung gekommen ist, weil die THW-Fahrzeuge die für solche geschlossenen Verbände (!) geltenden internen (!) Regeln nicht eingehalten hätten (die dem Betroffenen zu dem Zeitpunkt vermutlich noch nichtmals bekannt gewesen sind).
Ich sehe da eigentlich nur übliches anwaltliches Taktieren, um eine (schnelle und einfache) Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat zu verhindern.
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