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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Personalfaktor BF | 21 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 836505 | ||
Datum | 10.01.2018 17:10 MSG-Nr: [ 836505 ] | 5385 x gelesen | ||
Jahresanwesenheitswochen Die Jahresleistungszeit wird zunächst in durchschnittlichen Anwesenheitswochen des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz angegeben. Von den 52 Kalenderwochen müssen hier Abwesenheitszeiten abgezogen werden. Diese kann man in vier Ausfallzeiten unterteilen: 1. Urlaubstage 2. Krankheitstage 3. Ausbildung/Fortbildung 4. Sonstiges Urlaubstage sind gesetzlich festgelegt und eine konstante Größe. Bei etwa 30 Urlaubstagen kann man hier von 6 Wochen im Jahr ausgehen. Krankheitstage können nur geschätzt werden, dabei werden insbesondere Massenausfälle durch Grippe und Langzeitkranke außer Acht gelassen. In den Jahren 2014 und 2015 gab es eine durchschnittliche Ausfallquote durch Krankheit von 8,67%. Dies entspricht 4,5 Wochen pro Mitarbeiter. Ausbildung und Fortbildungszeiten spielen bei Feuerwehr und Rettungsdienst eine große Rolle. Lange notwendige Ausbildungszeit, Erwerb von Zusatzqualifikationen: wie z. B. Rettungsassistent (in Zukunft Notfallsanitäter), Maschinist verschiedener Fahrzeuge, Taucher, Höhenretter etc. sind hier zu berücksichtigen. Zusätzlich müssen gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Fortbildungsstunden (zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft) in den einzelnen Qualifikationen durchgeführt werden. Die hierdurch bedingten Ausfallzeiten betragen im Durchschnitt 6,71%. Dies entspricht 3,5 Wochen. Weitere Aufgaben führen zu Ausfallzeiten bzw. Überstunden: ITW-Transporte, Fahrzeugabholungen, Brandsicherheitswachen, Ausbildertätigkeit. Die immer weiter zunehmenden Aufgaben in den Werkstätten oder Fachabteilungen können nicht durch Einsatzpersonal übernommen werden, da wie schon erwähnt der Einsatzdienst oberste Priorität hat und die Arbeitszeitenverordnung einzuhalten ist. Durch notwendige Abkommandierung in den Tagesdienst kommt man derzeit auf eine Quote von 2,99% bzw. 1,5 Wochen. Sonstiges: 0,5 Wochen zur Personalverstärkung für Sonderlagen (z. B. Fastnacht, Silvester, Stabslagen). Außerdem führt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Elternzeit, Mutterschutz, Pflege von Angehörigen) zur vermehrten Abwesenheit von Kolleginnen und Kollegen, die zukünftig in der Personalplanung Berücksichtigung finden müssen. 52 Jahreswochen 6,0 Wochen Urlaub - 4,5 Wochen Krankheit - 3,5 Wochen Aus-/Fortbildung - 1,5 Wochen Tagesdienst - 0,5 Wochen Sonstiges ------------------------------------------ 36 Anwesenheitswochen Bruttojahresleistungszeit Die ausschlaggebende Bruttojahresleistungszeit berechnet sich anhand der zuvor ermittelten Anwesenheitswochen x Wochenarbeitszeit. Die Feuerwehreinsatzbeamten sind in eine 48h-Woche eingruppiert, angelehnt an die durch die EU (Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003) festgesetzte Höchstarbeitszeit. Demnach beträgt die Jahresleistungszeit 36W x 48h = 1.728h/Jahr. Personalfaktor Aus der Jahresleistungszeit eines Mitarbeiters im Verhältnis zur Jahreseinsatzzeit einer Funktion lässt sich der Personalfaktor (PF) bestimmen. Die Funktion beispielsweise des HLF-Maschinisten muss an 365 Tagen 24h besetzt sein. Dies ergibt eine Jahreseinsatzzeit von 365 x 24 = 8.760 h. PF : 8.760h / 1.728 h = 5,06. Hinzu kommt ein Puffer von 0,16 : 5,06 + 0,1 = 5,16 Für eine Funktionsstelle müssen demnach in Zukunft 5,2 Personen eingestellt werden, um den 24h-Betrieb aufrechterhalten zu können. Der bisher verwendete Personalfaktor von 4,8 stützt sich noch auf ältere Daten, bei denen beispielsweise nur eine Feuerwache zu besetzen war und keine aktuellen Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter vorlagen. Dies ist meine Meinung. | ||||
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