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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaPersonalfaktor BF21 Beiträge
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP836505
Datum10.01.2018 17:10      MSG-Nr: [ 836505 ]5385 x gelesen

Jahresanwesenheitswochen
Die Jahresleistungszeit wird zunächst in durchschnittlichen Anwesenheitswochen des
Arbeitnehmers am Arbeitsplatz angegeben. Von den 52 Kalenderwochen müssen hier
Abwesenheitszeiten abgezogen werden. Diese kann man in vier Ausfallzeiten unterteilen:
1. Urlaubstage
2. Krankheitstage
3. Ausbildung/Fortbildung
4. Sonstiges
Urlaubstage sind gesetzlich festgelegt und eine konstante Größe. Bei etwa 30 Urlaubstagen
kann man hier von 6 Wochen im Jahr ausgehen.
Krankheitstage können nur geschätzt werden, dabei werden insbesondere Massenausfälle
durch Grippe und Langzeitkranke außer Acht gelassen. In den Jahren 2014 und 2015 gab es
eine durchschnittliche Ausfallquote durch Krankheit von 8,67%. Dies entspricht 4,5 Wochen
pro Mitarbeiter.

Ausbildung und Fortbildungszeiten spielen bei Feuerwehr und Rettungsdienst eine große
Rolle. Lange notwendige Ausbildungszeit, Erwerb von Zusatzqualifikationen: wie z. B.
Rettungsassistent (in Zukunft Notfallsanitäter), Maschinist verschiedener Fahrzeuge, Taucher,
Höhenretter etc. sind hier zu berücksichtigen.
Zusätzlich müssen gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Fortbildungsstunden (zur
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft) in den einzelnen Qualifikationen durchgeführt werden.
Die hierdurch bedingten Ausfallzeiten betragen im Durchschnitt 6,71%. Dies entspricht 3,5
Wochen.
Weitere Aufgaben führen zu Ausfallzeiten bzw. Überstunden:
ITW-Transporte, Fahrzeugabholungen, Brandsicherheitswachen, Ausbildertätigkeit.
Die immer weiter zunehmenden Aufgaben in den Werkstätten oder Fachabteilungen können
nicht durch Einsatzpersonal übernommen werden, da wie schon erwähnt der Einsatzdienst
oberste Priorität hat und die Arbeitszeitenverordnung einzuhalten ist.
Durch notwendige Abkommandierung in den Tagesdienst kommt man derzeit auf eine Quote
von 2,99% bzw. 1,5 Wochen.
Sonstiges:
0,5 Wochen zur Personalverstärkung für Sonderlagen (z. B. Fastnacht, Silvester, Stabslagen).
Außerdem führt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Elternzeit, Mutterschutz, Pflege von
Angehörigen) zur vermehrten Abwesenheit von Kolleginnen und Kollegen, die zukünftig in der
Personalplanung Berücksichtigung finden müssen.

52 Jahreswochen

6,0 Wochen Urlaub
- 4,5 Wochen Krankheit
- 3,5 Wochen Aus-/Fortbildung
- 1,5 Wochen Tagesdienst
- 0,5 Wochen Sonstiges
------------------------------------------
36 Anwesenheitswochen
Bruttojahresleistungszeit
Die ausschlaggebende Bruttojahresleistungszeit berechnet sich anhand der zuvor ermittelten
Anwesenheitswochen x Wochenarbeitszeit.
Die Feuerwehreinsatzbeamten sind in eine 48h-Woche eingruppiert, angelehnt an die durch
die EU (Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November
2003) festgesetzte Höchstarbeitszeit.
Demnach beträgt die Jahresleistungszeit 36W x 48h = 1.728h/Jahr. Personalfaktor
Aus der Jahresleistungszeit eines Mitarbeiters im Verhältnis zur Jahreseinsatzzeit einer
Funktion lässt sich der Personalfaktor (PF) bestimmen.
Die Funktion beispielsweise des HLF-Maschinisten muss an 365 Tagen 24h besetzt sein. Dies
ergibt eine Jahreseinsatzzeit von 365 x 24 = 8.760 h.
PF : 8.760h / 1.728 h = 5,06.
Hinzu kommt ein Puffer von 0,16
: 5,06 + 0,1 = 5,16
Für eine Funktionsstelle müssen demnach in Zukunft 5,2 Personen eingestellt werden, um den
24h-Betrieb aufrechterhalten zu können.
Der bisher verwendete Personalfaktor von 4,8 stützt sich noch auf ältere Daten, bei denen
beispielsweise nur eine Feuerwache zu besetzen war und keine aktuellen Anwesenheitszeiten
der Mitarbeiter vorlagen.

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 10.01.2018 17:10 Volk7er 7C., Trier
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