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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Clevere Art der Erkundung | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 836554 | ||
Datum | 13.01.2018 05:35 MSG-Nr: [ 836554 ] | 2706 x gelesen | ||
Dieses Vorgehen klingt herrlich unkompliziert. So agieren Macher - wahre Helden. Nein! Die Gefahr besteht doch darin dass: a) Die Stinkbombe selbst gefährliche Substanzen enthalten könnte (dreckiger Eigenbau) und/oder b) Neben der gebeichteten Stinkbombe zufällig eine Echte Gefahr mit ähnlichen Symptomen aufgetreten sein kann und/oder c) Das Geständnis irrtümlich abgegeben wurde (Erwartungshaltung, Gruppendynamik, o.a.) Wenn wir eine Lage haben, dann ist es klug diese auch nach den Regeln der unserer Kunst abzuarbeiten. Es ist ja nicht so dass die LSt. nicht über Funk anfragen würde, wie schnell die Kräfte einen Folgeauftrag übernehmen könnten. MkG, Sebastian | ||||
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