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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaClevere Art der Erkundung4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen836554
Datum13.01.2018 05:35      MSG-Nr: [ 836554 ]2706 x gelesen

Dieses Vorgehen klingt herrlich unkompliziert. So agieren Macher - wahre Helden.

Nein! Die Gefahr besteht doch darin dass:

a) Die Stinkbombe selbst gefährliche Substanzen enthalten könnte (dreckiger Eigenbau)

und/oder

b) Neben der gebeichteten Stinkbombe zufällig eine Echte Gefahr mit ähnlichen Symptomen aufgetreten sein kann

und/oder

c) Das Geständnis irrtümlich abgegeben wurde (Erwartungshaltung, Gruppendynamik, o.a.)


Wenn wir eine Lage haben, dann ist es klug diese auch nach den Regeln der unserer Kunst abzuarbeiten. Es ist ja nicht so dass die LSt. nicht über Funk anfragen würde, wie schnell die Kräfte einen Folgeauftrag übernehmen könnten.

MkG, Sebastian

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 11.01.2018 01:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 13.01.2018 07:53 Adri7an 7R., Utting
 13.01.2018 14:43 Oliv7er 7S., Hude  

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