Geschrieben von Andreas K. Ich meine, einige Bundesländer haben oder arbeiten an Fonds, die solche Fälle im Feuerwehrbereich abfangen. RLP z.B.
Die Intention dahinter ist gut, konkrete Fallbeispiele sind mir noch nicht bekannt, allerdings finde ich eine Sache daran nicht gut gelungen. Die Feuerwehrangehörigen sind grundsätzlich über die UK versichert, in manchen Fällen aber auch aus gesetzlichen Gründen nicht. Dann sind die Kommunen per LBKG verpflichtet, die Feuerwehrangehörigen über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern (§ 13 Abs. 9). Das können Bausteine sein, die über die Versicherungsleistung der UK hinausgehen, aber auch solche, die über den Versicherungsumfang hinausgehen, z.B. auch diese Vorschadenthematik abfedern. Und dann gibt es obendrauf noch den Landesfond.
Das zusammen kann dazu führen, dass ein Feuerwehrangehöriger in RLP nahezu perfekt abgesichert ist (je nach Umfang der Zusatzversicherung seiner Kommune, ehrlicherweise pennen da auch manche noch total), im Fall der Fälle aber dann erstmal die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner losgeht. Und man aufpassen muss, ob nicht irgendwelche Dinge mehrfach versichert sind, und Leistungen gegeneinander aufgerechnet werden. Und ich behaupte mal, je undurchsichtiger das für den Versicherten wird, desto eher verhalten sich die Versicherungsunternehmen so, wie sich Versicherungsunternehmen bei der Leistungsgewährung nunmal gerne verhalten. Und desto eher passieren auch Fehler bei Anträgen etc.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |