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Unfallkasse
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUnfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen15 Beiträge
AutorSven8 R.8, Brakel / NRW836650
Datum17.01.2018 12:52      MSG-Nr: [ 836650 ]2241 x gelesen

Geschrieben von Olaf S. Moin!
Der Beitrag lief am 16.01.2018 bei Frontal 21 im ZDF. Ohne Worte!

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/feuerwehrleute-im-stich-gelassen-100.html


Latscht euren Komunen und Wehrführern auf die Hühneraugen, das Problem ist längst bekannt und der VDF hat dazu seit Jahren ein Zusatzversicherungsangebot:

GVV Ergänzende Unfallversicherung.
hier einfachmal den Text reinkopiert: Geschrieben von VDF-NRW Unfallversicherung
1. Versicherung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bei der UK NRW
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen einschließlich der Angehörigen der Jugendfeuerwehren genießen nach §2 SGB VII bei der UK NRW gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Nähere Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch die UK NRW sind zu finden unter: www.unfallkasse-nrw.de/feuerwehr-portal.

Hinweis:
Es muss sichergestellt werden, dass die Versicherungsleistungen

den konkreten Schaden, von den tatsächlichen Verhältnissen im Unfallzeitpunkt ausgehend, abdecken,
eine Steigerung der allgemeinen Einkommensverhältnisse aufnehmen und
mittels Zusatzzahlungen noch mögliche verbleibende konkrete Nachteile pauschal abgelten.
Für weitergehende (insbesondere) Vermögensschäden muss gegebenenfalls der Träger des Feuerschutzes Vorsorge treffen.

(Klaus Schneider, Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen,Kommentar für die Praxis, 8. neubearbeitete Auflage, Stuttgart 2008, Anm. 25.1.4 zu §12)

2. Zusatzversicherung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beim GVV
Mit dem GVV können alle Städte und Gemeinden für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige - auch unter Fürsorgegesichtspunkten - eine günstige zusätzliche Unfallversicherung mit wichtigen ergänzenden Leistungen abschließen.

Wichtigstes Merkmal dieses Feuerwehrmoduls ist für die aktiven Feuerwehrmitglieder die Absicherung des Herztod- und Herzinvaliditätsrisikos bei Einsätzen und auch bei Übungen. Bestehende Vorerkrankungen werden zudem unter Voraussetzungen nicht angerechnet. Auch Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter im Feuerwehrdienst (z. B. Fußballturniere) sind mitversichert.

Der Beitrag für diese Versicherung richtet sich nach der Mitgliederzahl und für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach der Anzahl der zusätzlichen Versicherungen, die im Kreisgebiet beim GVV insgesamt bestehen hier ist ein individuelles Angebot des GVV erforderlich.

Auch die Städte und Gemeinden, die ansonsten nicht GVV-versichert sind, können diese Zusatzversicherung beim GVV abschließen.

Es gibt drei Bausteine, die sich ergänzen. Sie können für die aktiven Feuerwehrleute, die Ehrenabteilungen, die Jugendfeuerwehr und auch die Musikzüge abgeschlossen werden.

Die Bausteine bieten folgende Leistungen:

Baustein A (Basisbaustein): Unfallleistungen stehen für den Todesfall mit EUR 50.000,- (Jugendfeuerwehr EUR 20.000,-) und den Invaliditätsfall mit EUR 150.000,- zur Verfügung. Für die aktiven Mitglieder ist mit diesen Summen auch das Herztod- und Herzinvaliditätsrisiko versichert. Für alle Versicherten sind auch ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von EUR 25,- sowie Bergungskosten (EUR 5.000,-) und Kosten für kosmetische Operationen (EUR 15.000,-) abgedeckt. Ein Tagegeld in Höhe von EUR 25,- ergänzt den Versicherungsschutz für die aktiven Mitglieder.

Baustein A plus (Optimierungsbaustein): Für Fälle, in denen die Unfallkasse NRW bei einem Unfall keine Leistungen erbringen kann, z. B. bei einer hohen Vorschädigung oder der Verletzung bei einem Wettkampf, können die Versicherungssummen verdoppelt werden, wodurch insgesamt EUR 100.000,- (Jugendfeuerwehr EUR 40.000,-) für den Todesfall und EUR 300.000,- für den Invaliditätsfall zur Verfügung stehen; für die Aktiven sind Herztod und Herzinvalidität auch hier versichert.

Baustein B (ergänzende Unfallversicherung): Ferner besteht die Möglichkeit, für Verletzungen als Folge sogenannter allgemeiner Lebensrisiken (z. B. Meniskusschaden oder Achillessehnenriss) für die aktiven Mitglieder eine ergänzende Unfallversicherung zu vereinbaren. Voraussetzung ist auch hier eine Ablehnung der UK NRW. Als Versicherungsschutz stehen für den Todesfall EUR 10.000,- , für den Invaliditätsfall EUR 30.000,- sowie ein Tagegeld in Höhe von EUR 10,- und EUR 5.000,- für Bergungskosten zur Verfügung.

Der VdF NRW empfiehlt den Abschluss des zusätzlichen Versicherungsschutzes mit den Bausteinen A, A plus und B.


An der Formulierng des Sozialgesetzbuchs 7 zum Thema Arbeistunfall §8 Satz 1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Durch die Formulierung kommt es immer bei verdrehten Gelenken zu Problemen, genauso der Klassiker mit dem Herzinfarkt. Das kommt nun mal meistens nicht von außen. Stein ans Schienenbein oder in einen Nagel fassen sind die Sachen die die UK regulieren darf und muss, daher gibts die Zusatzodule der GVV die die Problembereiche abdecken

Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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