Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 836687 |
Datum | 19.01.2018 05:45 MSG-Nr: [ 836687 ] | 2588 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Mit der praktischen Denkweise arbeiten einige "Alterskameradschaften" in RLP seit 30 Jahren ohne Probleme. Und ohne Richtlinie. Mit der Richtlinie werden aber zumindest diejenigen das praktische Denken einstellen, die eh schon nach dem Prinzip arbeiten "Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, muss verboten sein". Und das sind leider in den Feuerwehren und Verwaltungen zunehmend mehr.
Natürlich könnte man mit der nach LBKG möglichen vorrübergehenden Entbindung von den Dienstpflichten "insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen" Zeiträume so basteln, dass es passt. Aber auch da hört man schon leise ein paar Fälle, in denen das "insbesondere" die Entscheidungsträger überfordert... (zugegebenermaßen wäre ein großer Teil davon ohne jede gesetzliche Grundlage auch damit überfordert gewesen)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [19.01.18 05:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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