Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 836691 |
Datum | 19.01.2018 08:13 MSG-Nr: [ 836691 ] | 2374 x gelesen |
Geschrieben von Henning K.Warum nicht noch ein Jahr warten "ob sich der Gesundheitszustand nochmal bessert" und dann erst den Antrag stellen?!
Weil derjenige, der weg ist, gemeinerhand auch weg bleibt.
Es ist schlicht und einfach idiotisch, die Mitgliedschaft in der Alterskameradschaft an den Dienstjahren oder dem Lebensalter festzumachen. Es gibt einfach keinen Grund, jemanden nach meinetwegen nur fünf Dienstjahren auszuschließen. Und ein "Frührentner" aufgrund von Krankheit oder Verletzung kann doch nicht von der Ehrenabteilung deswegen ausgeschlossen werden, weil er krank wurde!
Manchmal frage ich mich wirklich, in welcher Welt die Menschen leben, die derart wirklichkeitsfremde Regelungen verfassen. Es gab, wie Sebastian schreibt, nie ein Problem, solange es keine Regelung gab, das Problem ist die Regelung.
In unserer (inzwischen aufgrund von Sterbefällen arg dezimierten) Altersabteilung hätte mehr als die Hälfte der Kameraden die neuen Anforderungen nicht erfüllt, Probleme gab es nie. Was soll das?
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