Hallo,
Geschrieben von Oliver S.Manchmal frage ich mich wirklich, in welcher Welt die Menschen leben, die derart wirklichkeitsfremde Regelungen verfassen. Es gab, wie Sebastian schreibt, nie ein Problem, solange es keine Regelung gab, das Problem ist die Regelung.
Es handelt sich um eine "Handlungsempfehlung", kein Gesetz. Es ist also durchaus möglich, in einzelnen Punkten, insbesondere wenn sie nicht die ebenfall vorhandenen gesetzlichen Regelungen betrifft, bei Umsetzung in der eigenen Gemeinde angepasst werden. So dürfte es im Allgemeinen kein Problem geben, wenn man die Voraussetzungen an Mindestjahren oder Ähnliches etwas senkt.
Also immer ruhig bleiben und bei lokaler Umsetzung der Regelung/Empfehlung die entsprechenden Punkte ansprechen und anpassen.
Gruß,
Michael
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