Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 836696 |
Datum | 19.01.2018 10:56 MSG-Nr: [ 836696 ] | 2281 x gelesen |
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
Es handelt sich um eine "Handlungsempfehlung", kein Gesetz.
Genau, ähnlich den Handlungsempfehlungen 65-Plus für BaWü. Und bezüglich der Einsatztätigkeit meint die Broschüre für BaWü hierzu:
" Gleichwohl sieht das Feuerwehrgesetz in § 14 Abs. 2 die Möglichkeit vor, Angehörige der Altersabteilung
zu Einsätzen und Übungen heranzuziehen (siehe auch Seite 41). Diese Bestimmung darf jedoch nicht so ausgelegt werden, dass mit Angehörigen der Altersabteilung die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehr sichergestellt wird. Sie will lediglich die Möglichkeit eröffnen, Angehörige der Altersabteilung dann einzusetzen, wenn aufgrund des Umfangs oder der Zeitdauer des Einsatzes die Verfügbarkeit der Einsatzabteilung an ihre Grenzen stößt oder gar erschöpft ist und wenn es ausbildungs- und altersgerechte Verwendungsmöglichkeiten gibt. "
Also die Tagesverfügbarkeit durch FW-Alterskameraden mit sicherzustellen ist nicht im Sinne des Programmes bzw. der Handlungsempfehlungen; wobei ich einem bis zu 67-jährigen* FW-Angehörigen durchaus noch eine gewisse Einsatztätigkeit zutrauen kann, er muß ja nicht unbedingt im 1. FW-Fahrzeug sitzen bzw. einem jungen FW-Angehörigen darin den Platz wegnehmen ?!
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
* siehe beispielsweise auch die entsprechenden Diskussion über das Renteneintrittsalter..
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Bernhard D. [19.01.18 11:00] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|