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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 836704 | ||
Datum | 19.01.2018 13:43 MSG-Nr: [ 836704 ] | 2419 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. "Angehörige der Alters- und Ehrenabteilungen können mit Zustimmung des Bürgermeisters... im Einzelfall zu Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen, körperlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen" Ähnlich aber praktisch Ewigkeiten voneinander entfernt. Während in BaWü dem rüstigen Alterskameraden mit einer medizinischen Unbedenklichkeitserklärung eine Teilnahme an Einsätzen ermöglicht wird, so scheitert es in RLP wohl in der Praxis am Passus 'im Einzelfall'. Zumal sich der Einzelfall von der Formulierung her vermutlich nicht auf einzelne Alterskameraden sondern einzelne Einsätze bezieht. Bedeutet wohl in der Praxis, dass das Fahrzeug erst rausfährt, wenn der Senior den Bürgermeister rausgeklingelt hat und der sein OK gegeben hat ... ? | ||||
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