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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Kamen / NRW | 836962 | ||
Datum | 27.01.2018 16:51 MSG-Nr: [ 836962 ] | 8857 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias S. War das Ausrücken und benutzen der Sonderrechte rechtlich und Versicherungstechnisch okay ? Was denkt ihr ? Rechtlich war das meiner Einschätzung nach ok, da zum einen die hoheitliche Aufgabe, als auch mit Sicherheit eine zeitliche Dringlichkeit gegeben war. Versicherungstechnisch dürfte auch kein Problem zunächst sein, da auch hier ja eine versicherte Tätigkeit (Einsatz) vorlag. Problematisch dürfte im Streitfall eher die fehlende Dokumentation des Ganzen sein. Viel bedenklicher finde ich es allerdings, dass eure Leitstelle "nur" aufgrund einer Flächenlage mit vielen Notrufen und Funkverkehr quasi vollkommen handlungsunfähig wird. Da gibt es meiner Meinung nach starken Handlungsbedarf. Kenne ich hierzulande so nicht... Sicherlich gab es doch aus eurem Ort zahlreiche Notrufe von Bürgern über die 112 bei der Leitstelle. Was geschah damit, dass dann nicht wenigstens einmal alarmiert wurde? Und dass wirklich niemand aus eurem Ort durchkam kann und will ich nicht glauben. Fragen über Fragen... Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen! | ||||
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