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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 837028 | ||
Datum | 29.01.2018 12:41 MSG-Nr: [ 837028 ] | 4477 x gelesen | ||
Geschrieben von Darre H. is ja vielleicht in anderen Teilen der BRD anders ..., aber bei der Schadenshäufung, die Wetter-Großschadenslagen mit sich bringen, heißt die schlichte Tatsache "Funk zu haben" dann eben doch noch lange nicht, dass man jederzeit zum gewünschten Gesprächspartner auch zuverlässig durchkommt. Ja stimmt. Aber in dem Fall wird die Leitstelle das Fahrzeug so oder so nicht erreichen, dann isses auch wurscht ob er sich selber einsetzt oder den Karren im Gerätehaus verrosten lässt. Und im anderen Fall erreicht sie ihn über Funk oder FME/DME. Insofern also nichts was irgendwie relevant wäre. Ade Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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