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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Normentwurf Feuerwehrverbandkasten - war: Einsatz u.a. MANV nach Anschlägen | 34 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern | 837064 | ||
Datum | 30.01.2018 23:38 MSG-Nr: [ 837064 ] | 1632 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Adrian Riedel--- Ich habe noch bei keinem Sanitätsdienst bisher einen Rucksack genau nach 13155 angetroffen, das Material ist in dieser Norm schlicht meilenweit von der Praxis entfernt. Dem muss ich widersprechen. Wir verwenden bei uns im Sanitätswachdienst ausschließlich Rucksäcke nach DIN 13155. Was soll denn für diesen Zweck (qualifizierte Erste-Hilfe) sonst noch als Ausrüstung mitgenommen werden? Grüße aus Augsburg ESCHE | ||||
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