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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen rund um §§ 27 und 30 LBKG RLP8 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW837134
Datum03.02.2018 21:38      MSG-Nr: [ 837134 ]942 x gelesen

Geschrieben von Henning K.Sicherlich eine sehr unschöne Sache, auch was die Außenwirkung angeht.


Also, dieser Gemeinde würde ich, mit Verweis auf diesen Fall, kein Gerät mehr leihen. Wenn ich als Gemeinde so agiere, muss ich halt alles vorhalten. Radlader Stapler, Bagger, Kran was auch immer. Das ist eigentlich sofort teurer, als hier mal eben 100000 für ein gleichwertiges Ersatzgerät zu bezahlen.
Und der Verweis auf eine Kaputte Scheibe ist wohl Dumm dreist hoch 10. Insbesondere wenn da Brandspuren an den Schläuchen, oder Wärmeverzug vom Sachverständigen festgestellt wurden.
Der Verweis auf den Kreis, und die Streitigkeit dazwischen, ebenfalls völlig idiotisch. Ist es denn nicht so, das die örtliche Feuerwehr angefordert hat?
Die Schäden durch "unsachgemäße Staplerfahrer" sind ebenfalls ein Witz. Natürlich rammen Notwendigerweiseschnellernstaplerfahrer überall an. Sie sind halt Laien. Entweder man zahlt dann die Schäden und geht offensiv damit um, oder man hält ständig ettliche Staplerfahrer vor. Die Schulungen fressen den Effekt locker in wenigen Jahren wieder auf.

Werden solche Reifenlager nicht in ihrer Größe begrenzt? Es kann doch nicht sein, das es da keine wirksamen Feuerschneisen gibt.

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