Geschrieben von Henning K.Ersatz für einen Schaden zu verlangen der bei dem Einsatz überhaupt nicht entstanden ist wäre also deiner Meinung nach nicht zu beanstanden? Da bleibe ich anderer Ansicht.
Weil die Scheibe peanuts ist gegenüber einer Hitzebeaufschlagten Hydraulik. Die ist halt Schrott, und damit alleine ein Bagger Totalschaden.
Wenn ich einen solchen ungeschützten Bagger dafür verwende, Heiße und brennende Reifen zu bewegen, ist das Ding hinterher Kernschrott. Da spielt ein Lackkratzer oder eine Scheibe keinerlei Rolle mehr.
Große Metallteile verziehen sich dann auch gerne, insbesondere, wenn darin Heißes Feuer mit Wasser gelöscht wird.
Geschrieben von Henning K.Vermutlich hätte sich der Sachbearbeiter der Gemeinde sogar strafbar gemacht, wenn er wider besseren Wissens eine unberechtigte Forderung erfüllt hätte...
Ja, das ist richtig. Allerdings hat ein Mitarbeiter der Gemeinde das Fahrzeug angefordert, und damit den Schaden verursacht. Da wäre ich auch davon ausgegangen, das die Gemeinde auch Haften muss. Davon ist der Kreis ja schließlich auch zeitweise ausgegangen. Ich erwarte von einem Sachbearbeiter aber, das er das im Sinne seiner Bürger klärt. Hier ist es ja unstreitig, das der Bagger Schrott ist, das er vorher sicherlich seine UVV bestanden hat*. Da lässt man Gutachten und KVA erstellen und bis das eingetroffen ist, hat man bereits den internen Kostenträger ermittelt, und wenn das Strittig ist, Bezahlen beide erst mal die Hälfte und man Streitet sich intern über die Verteilung. Das kann auch der Gemeindebedienstete eintüten wenn es Politisch gewollt ist.
Geschrieben von Henning K.Lediglich der Geschädigte hat eine (im Nachhinein wohl nicht mehr nachweisbare) mündliche Aussage zum Anlass genommen, seinen Anwalt mit einer Klage gegen die Gemeinde zu beauftragen.
Ganz vorsichtig mit dieser Argumentation. Dann bekommt die Feuerwehr zukünftig nichts mehr ohne Schriftkram. "Willst du, das mein ordnungsgemäß geparktes und jetzt im Weg stehendes Auto weg soll, Handeln wir erst mal einen schriftlichen Vertrag aus."
*Da das kein kleiner Krauter ist, gehe ich davon aus, das die sich an die UVV halten. Eine verzogene Schaufel oder Rahmen, fällt da auf.
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