Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837155 |
Datum | 04.02.2018 11:18 MSG-Nr: [ 837155 ] | 6740 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
hallo,
Geschrieben von Thomas S.ja, genau so. Die Löschzüge bekämpften ein tatsächliches Feuer in den Wintermonaten.
Der bei Einsatz von 2 eingesetzten Löschzügen nach AAO vorgesehene übergeordnete Einsatzleiter rückte mit der Begründung das es "zu kalt" sei, nicht aus
da ja durch die Löschzüge Hilfe geleistet wurde dürfte es da dann nicht um "Unterlassene Hilfeleistung" handeln
=> keine Straftat
Ob und wie das feuerwehrintern behandelt wird dürfte dann Sache des Dienstherrn sein.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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