News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 837161 | ||
Datum | 04.02.2018 12:05 MSG-Nr: [ 837161 ] | 5938 x gelesen | ||
Die Grundfrage wäre, welche 'Stellenbeschreibung' hat der 'Einsatzleiter'? Wo ist festgelegt, dass er bei so einer Alarmierung mit ausrücken muss? Oder 'Kann' oder 'soll' er? Das 'zu kalt' könnte ja auch heißen 'Es geht Euch nix an, warum ich nicht gekommen bin' Je nach der genauen Lage kann er Recht haben oder es ist eine disziplinarische Verfehlung. Eine Straftat draus zu konstruieren erscheint mir doch sehr wage. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|