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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 837169 | ||
Datum | 04.02.2018 13:25 MSG-Nr: [ 837169 ] | 4946 x gelesen | ||
In Bayern ist es ja oft so, dass der Stadt/Kreisbrand'meister'/rat von der LSt ab einem gewissen Stichwort alarmiert wird, dann aber entscheiden kann wie er weiter vorgeht. 'Einsatzleiter' ist keine mir bekannte Dienstbezeichnung sondern eine Funktion, die jemand an der Einsatzstelle übernimmt, daher meine Frage. | ||||
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