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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 837188 | ||
Datum | 04.02.2018 16:47 MSG-Nr: [ 837188 ] | 4527 x gelesen | ||
Der hier im Thread angesprochene "Einsatzleiter" ist wohl der "Einsatzleiter vom Dienst", also ein mittels Dienstplan vorbestimmter Führungsdienstgrad, der im Einsatzfall die Einsatzleitung vor Ort übernimmt. Das kann dann, je nach Feuerwehr, irgendwas ab Gruppenführer sein. Also eine Funktionsbezeichnung, keine Dienststellung und keine Berufsbezeichnung. | ||||
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