News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 837194 | ||
Datum | 04.02.2018 18:51 MSG-Nr: [ 837194 ] | 4505 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas S. Hintergrund der Frage ist die Prüfung der Einleitung eines Verfahrens.Jetzt muss ich aber doch erstmal fragen welche Rolle du in diesem Fall einnimmst. Geschrieben von Thomas S. Zum Ablauf des Einsatzes liegen keine weiteren Informationen vor.Zum Kräfteansatz und Einsatzgrund denn? Zwei "Löschzüge" mit einem "Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr", dann koordinieren sich "Zugführer und die Kommandanten der FF" selbst... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|