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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Fürth / Bayern | 837228 | ||
Datum | 05.02.2018 21:26 MSG-Nr: [ 837228 ] | 3220 x gelesen | ||
Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R. 5. Danke schonmal für diese ausführliche Zusammenstellung! Mich würde interessieren, ob diese Fälle in gleicher Weise auch auf alarmierte Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr zutreffen würden, die einer wahrgenommenen Alarmierung ohne wichtigen Grund nicht Folge leisten? Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Einsätzen dürfte (ungeachtet der Funktion des Feuerwehrangehörigen) in nahezu jedem einschlägigen Landesgesetz enthalten sein. (Dass der Nachweis, dass kein wichtiger Grund vorgelegen hat und die Alarmierung wahrgenommen wurde ungleich schwieriger sein dürfte, ist mir bewusst.) Gruß Christian | ||||
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