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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 837229 | ||
Datum | 05.02.2018 21:31 MSG-Nr: [ 837229 ] | 3365 x gelesen | ||
Ich sehe da keinen Unterschied. Die Garantenstellung hängt nicht am Beamtenstatus oder einem Arbeitsvertrag, sondern kann durch vielfältige Weise (tatsächliche Übernahme, Verpflichtung usw.) begründet werden. Wenn ich z.B. im Zimmer sitzen bleibe, obwohl draußen gerade ein Kleinkind im Gartenteich zu ertrinken droht, ist es egal, ob ich Kindergartenmitarbeiter bin oder Nachbar, der vorher versprochen hat, aufzupassen (anders, wenn ich nur Passant bin, der gerade vorbeifährt). | ||||
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