Geschrieben von Oliver B.die Nassreinigung ist nunmal das EINZIGE geeignete Mittel wie man eine größere Fläche reinigen kann. Reinigen "kann" ist richtig, denn auch mit der Nassreinigung reinigt man nicht in jedem Fall. Ansonsten ist es mir noch ein Rätsel, wieso die dafür erforderlichen Maschinen nicht noch weiter verbreitet sind, u.a. könnten zig Straßen-/Autobahnmeistereien sowas auch auslasten. Statt dessen fährt jede Straßenwärterpritsche 2-3 Säcke Bindemittel spazieren, und ich denke, die wissen warum. Die Frage ist nicht, ob die Straße hinterher "sauber" ist, sondern ob sie halbwegs rutschfest ist. Und das ist nunmal auch bei einer Nassreinigung nicht zwangsläufig vorauszusetzen.
Dass die zuständigen Stellen diese Rutschfestigkeit auch regelmäßig mit Schuhsohle und Ausfallschritt meinen feststellen zu können, steht auf einem anderen Blatt.
Ich spreche mich ja nicht grundsätzlich gegen Nassreinigung aus, im Gegenteil sagt das Merkblatt DWA-M 715 ja auch, das nach einer Behandlung mit Bindemittel eine weitere Nassreinigung durchzuführen ist, ich meine aber, dass die Feuerwehren hier völlig falsch heran gehen, wenn sie grundsätzlich eine kostenintensive Nassreinigung beauftragen (und sich die Aufgabenträger dann wundern, wenn niemand das zahlen will). Das sollen dann doch bitte die originär zuständigen Stellen machen. Feuerwehr = Erstmaßnahmen, dafür reicht Bindemittel aus, solange das eines der im Merkblatt DWA-M 715 genannten Verfahren ist. Dieses Verfahren dann zu Ende zu bringen, ist dann nicht mehr Feuerwehraufgabe.
Die Entscheidung des OVG Münster war wirklich Käse, allerdings ging es da nicht um eine richtige oder falsche Reinigungsmethode, sondern um die Zuständigkeit (und die Kostentragung). Zumindest hat es hier an der Landesgrenze schon für einige Belustigung gesorgt, wenn mal ein Bus sein Öl von RLP zu NRW gespurt hat. Wehr aus RLP kommt, stellt Schilder auf, Wehr aus NRW kommt mit GW-L voll Bindemittel und Besen und ein paar LFs voll Personal. Gleiche Straße, gleiche "Schadenslage", nur eine unsichtbare Landesgrenze dazwischen.
Meine Lieblingspassage aus einer Gerichtsentscheidung zu Ölspuren ist übrigens immer noch die aus Az. 4 K 5402/10.GI (VG Gießen,31.01.2011):...kann aufgrund des gerichtsbekannten Zustandes der Straßen zumindest in den alten Bundesländern derzeit von einem sicheren Verkehr nicht mehr uneingeschränkt gesprochen werden. Nahezu alle Straßen aller Kategorien sind übersät mit Schlaglöchern, Belagabplatzungen und sonstigen Schadstellen bis zu einsturzgefährdeten Brücken auf Autobahnen, die ein sicheres Befahren erheblich beeinträchtigen. Dies gilt erst recht für Zweiradfahrer, für die ein sicherer Verkehr auf Straßen, auch mit aufgezogenen neuen Gummis, geradezu ausgeschlossen erscheint. Wie hier ein paar Tropfen Diesel oder Öl die Verkehrsunsicherheit spürbar erhöhen könnten oder sollten, ist nicht nachvollziehbar, da jederzeit und an jedem Ort bereits aufgrund des allgemeinen Straßenzustandes nur mit äußerster Vorsicht und Umsicht ein halbwegs sicherer Verkehr ohne Schadenseintritt für Mensch und Sachen möglich ist.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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