Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Ich spreche mich ja nicht grundsätzlich gegen Nassreinigung aus, im Gegenteil sagt das Merkblatt DWA-M 715 ja auch, das nach einer Behandlung mit Bindemittel eine weitere Nassreinigung durchzuführen ist, ich meine aber, dass die Feuerwehren hier völlig falsch heran gehen, wenn sie grundsätzlich eine kostenintensive Nassreinigung beauftragen (und sich die Aufgabenträger dann wundern, wenn niemand das zahlen will). Das sollen dann doch bitte die originär zuständigen Stellen machen. Feuerwehr = Erstmaßnahmen, dafür reicht Bindemittel aus, solange das eines der im Merkblatt DWA-M 715 genannten Verfahren ist. Dieses Verfahren dann zu Ende zu bringen, ist dann nicht mehr Feuerwehraufgabe.
Genau so läuft es bei uns schon seit Jahren. Die FW wird bestenfalls zur Absicherung oder bei großen Mengen zum groben Eindämmen alarmiert. Wir beauftragen auch keine Nassreinigung. Wir verständigen den zuständigen Straßenbaulastträger (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Straßenmeisterei), der dann weiteres veranlasst. Für den Fall, dass seitens der Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde keiner erreicht werden kann (was aber recht selten vorkommt) kann notfalls der Einsatzleiter der FW eigenständig eine entsprechende Maßnahme veranlassen, das ist mit den Ortsgemeinden/der Verbandsgemeinde so abgestimmt. Bei der Straßenmeisterei ist immer ein Notdienst erreichbar. Hat man anfangs eigentlich nur bei Zuständigkeit der Orts-/Verbandsgemeinden eine Nassreinigung durchgeführt, so wird dies inzwischen immer öfter auch durch die Straßenmeisterei in deren Zuständigkeitsbereich veranlasst. Die "Bindemittel-Draufstreuerei" wird bei uns eigentlich kaum noch praktiziert. Bindemittel kommt eigentlich hauptsächlich bei Verkehrsunfällen zum Einsatz, wo direkt was aus verunfallten Fahrzeugen ausläuft. Aber auch da wird im Nachhinein üblicherweise meist nass gereinigt.
Gruß,
Michael
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