Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wärmebildkamera ersetzt keine Brandwache :-() | 21 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 837585 |
Datum | 16.02.2018 21:59 MSG-Nr: [ 837585 ] | 2377 x gelesen |
Infos: | 08.02.13 Taktik Brandwache
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Geschrieben von Jürgen M. Interessantes Urteil ... Und jetzt in Koblenz andersrum: Die Berufsfeuerwehr löschte nach Angaben des Landgerichts das Feuer kurz vor Mitternacht, prüfte den Brandort mit einer Wärmebildkamera und plante eine weitere Brandschau am frühen Morgen. Eine Stunde vor Rückkehr der Feuerwehr flammte ein verstecktes Glutnest auf und verursachte einen neuen Schaden von rund 20 000 Euro.
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Der Hauseigentümer verlangte laut Gericht von der Stadt die rund 20 000 Euro als Schadenersatz: Die Brandschau sei unzureichend gewesen, es hätte einer Brandwache bedurft und die Wärmebildkamera hätte nach zwei bis drei Stunden eingesetzt werden müssen. Laut der Stadt Koblenz war der Brandraum allerdings intensiv untersucht und sogar ein Teil der Decke freigelegt worden. Es habe keine Anzeichen für ein Glutnest gegeben.
Das Landgericht verwies auf ein Gutachten. Demnach sei die Kontrolle nach dem Kleinbrand ausreichend gewesen. Einen solchen Zimmerbrand lösche die Feuerwehr statistisch mehrmals im Monat und kontrolliere ihn nach dem Kommando Feuer Aus im Allgemeinen gar nicht mehr. Auch mit allen erforderlichen Maßnahmen sei ein Nachbrand nicht immer zu vermeiden. Quelle
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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