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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Alternative zu klassischen Zelten | 14 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 837761 | ||
Datum | 23.02.2018 08:32 MSG-Nr: [ 837761 ] | 1395 x gelesen | ||
Als Privatmensch kannst du das problemlos für dich oder deine Familie machen. Als Hilfsorganisation oder Feuerwehr hat das aber nichts mehr mit Privat zu tun. Wenn du für die Verwendung durch eure oder andere Einsatzkräfte eine derartige Leuchte baust, bist du "Inverkehrbringer" mit allen zugehörigen Pflichten, dabei ist es egal ob du die Sachen verkaufen willst oder den Leuten unentgeltlich zur Verfügung stellst. Stichworte sind hier Konformitätserklärung, Öko-Richtlinie - WEEE, RoHS, und andere "Kleinigkeiten" mehr - leider reicht bei vielen Eigenbaugeschichten die "gute handwerkliche Praxis" nicht mehr aus - mit ein Grund für die Verkaufspreise der Hersteller. Klar, wo kein Kläger, da kein Richter ... aber ob das Risiko im Schadenfall die finanzielle Ersparnis wert ist, wage ich doch zu bezweifeln. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [23.02.18 08:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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