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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitaler BOS 'out of area' | 29 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 837772 | ||
Datum | 23.02.2018 13:03 MSG-Nr: [ 837772 ] | 2659 x gelesen | ||
Nein, Geschrieben von Jörg E. J. ... soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist damit ist eben nicht alles gesagt. Geschrieben von Art. 15, Abs. 1, Satz 1 BayFwG Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte Feuerwehren von Betrieben oder sonstigen Einrichtungen; ihnen obliegen dort der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst und die Stellung von Sicherheitswachen. Erste Hilfe ist vielleicht Bürgerpflicht aber keine hoheitliche Aufgabe einer dort nicht zuständigen Feuerwehr. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Franz-Peter L. [23.02.18 13:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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