Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Digitaler BOS 'out of area' | 29 Beiträge |
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 837777 |
Datum | 24.02.2018 13:06 MSG-Nr: [ 837777 ] | 1869 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Verkehrsunfall
Feuerwehr
Feuerwehr
Moin,
1. Was hat das BayFwg (Land) mit der StVO (Bund) zu tun?
2. Die StVO kennt mE nur "die Feuerwehr", anerkannte WF sind also auch "die Feuerwehr".
3. Notfallhilfe beim VU ist originäre hoheitliche Aufgabe der FW, auch wenn hier örtlich nicht zuständig.
Zumindest bis die zuständige FW vor Ort ist.
Davon abgesehen sollte im oben genannten Fall der vorn rechts telefonieren, nicht der Fahrer.
Grüsse,
Dirk
Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!
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