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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V. | 12 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 837802 | ||
Datum | 25.02.2018 02:37 MSG-Nr: [ 837802 ] | 2352 x gelesen | ||
Geschrieben von Annette S. Es werden alle Beträge addiert, egal wer es bezahlt. Hast du dafür einen Beleg? Es sind ja ja einmal Gelder nach §3 Nr. 12 EStG und einmal nach §3 Nr. 26 EStG, also ich gehe von einmal 2.400 jährlich als "Übungsleiter" und einmal 200 monatlich (=2.400 jährlich) als Person, die einen öffentlichen Dienst leistet aus. Und das eben parallel nebeneinander, sicher bin ich mir da aber absolut nicht und deswegen hätte ich da gerne mal eine fundierte Aussage inklusive Beleg. §3 EStG ist jetzt ohnehin weder leichte Kost noch ohne weiterführende Literatur zu irgendetwas zu gebrauchen. | ||||
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