Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Digitaler BOS 'out of area' | 29 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 837805 |
Datum | 25.02.2018 08:38 MSG-Nr: [ 837805 ] | 1770 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Jörg E. J.Und als Mitglied einer Feuerwehr, egal, ob Berufs-, Freiwillige oder Werkfeuerwehr hat man den Status einer beliehenen Privatperson.
Ne, als Berufsfeuerwehr bist du ganz sicher keine beliehene Person.
Berufsfeuerwehr=Beamte=Art 33 Abs 4 ->Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Bei der FF sieht das schon so aus, dies wird durch das jeweilige Feuerwehrgesetz geregelt.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage nun die WF hoheitliche Aufgaben wahrnimmt bzw eine WF beliehene sind erschließt sich mir nicht so recht.
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