Ich bezweifle, dass dazu etwas in der Zulassung für die Tür zu finden ist, da das eine Änderung an der Tür ist, die "eigentlich" nicht der geplanten Nutzung entspricht (Tür ohne Funktion zum Öffnen).
Aus dem Bauch heraus, würde ich als Brandschutzingenieur sagen; es dürfte im Brandfall keine Probleme bei der Lösung geben. Aber es ist ein Änderung an der Tür, die (vermutlich) vom Hersteller nicht geprüft wurde.
Feuer und Rauch werden durch die Tür nicht durchtreten. Möglicherweise stellt aber der geplante Bolzen einen Wärmeleiter da, der dazu führen würde, dass die Tür die alte DIN-Prüfung nicht besteht.
Im Prinzip würde ich das mit dem Vorbeugenden Brandschutz in Offenbach abklären.
Die sauberste Lösung wäre es, die Tür zurück zubauen und die Öffnung in entsprechender Brandschutzklassifizierung zu verschließen.
Wenn es sich um eine Arbeitsstätte handelt, ergeben sich aber aus der Änderung (so oder so) möglicherweise noch ganz andere Konsequenzen:
Gibt es ein genehmigtes Brandschutzkonzept für das Gebäude, ist dieses möglicherweise eine Änderung, die von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht. Dann muss das Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden und der Bauaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden.
Möglicherweise ist die Tür im Rettungswegplan eingezeichnet (auch wenn es kein regulärer Fluchtweg ist), dann muss der geändert werden.
Gibt es einen Feuerwehrplan, so ist auch hier die Änderung einzutragen und dieser der Feuerwehr vorzulegen.
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