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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Beinaheunfall bei Einsatzfahrt | 24 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 837972 | ||
Datum | 01.03.2018 22:51 MSG-Nr: [ 837972 ] | 3490 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Ich vermute das es im Falle eines Unfalls der Autofahrer schuldig wäre. Da ist die Nutzung von SoSi nicht massgebend gewesen. Ich sehe da grundsätzlich auch einen ganz normalen Überholvorgang, bei dem der Fahrer des Einsatzfahrzeugs nicht unbedingt etwas falsch gemacht hat. (möglicherweise hätte es im Schadenfall eine gewisse Mithaftung des Trägers der Feuerwehr aus der erhöhten Betriebsgefahr gegeben) Natürlich kann das Einsatzhorn auch abseits von Einsatzfahrten ggf. Unfälle verhindern, aber deswegen fahren wir ja nicht ständig mit Horn durch die Gegend, wenn wir nur zur Tankstelle oder Schlauchpflege wollen. | ||||
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