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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anforderungen Truppführerausbildung in Baden Württemberg | 40 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 838082 | ||
Datum | 06.03.2018 07:55 MSG-Nr: [ 838082 ] | 2472 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Thomas B. nur im Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann. Da kenne ich aber ganze Landstiche in BaWü in denen bezüglich der Absolvierung des Leistungsabzeichens der Einzelfall in begründeten Ausnahmefällen der Regelfall ist. Interessanterweise wird auf die bisher und auch in der neuen VwV-FW-Ausb. als SOLL vorgesehene " Heißausbildung " im Rahmen der TM-2 Ausbildung oftmals -warum auch immer ?- verzichtet; und SOLL nach mancher Auslegung doch " muß "bedeutet, warum wird dann vielfach auf die SOLL-geforderte Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung bei der TM-2 Ausbildung verzichtet und da zweierlei Maß angewendet ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [06.03.18 07:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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