Geschrieben von Markus S.es ist richtig, dass es an der Rechtsgrundlage in der Regel fehlt.
Nö, in RLP gibts extra dafür eine, siehe § 13 Abs. 8 Satz 6 LBKG:
Die Gemeinde kann den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen weitere Vergünstigungen gewähren,[dann kommt ein Halbsatz mit Blödsinn den ich hier extra weglasse]; § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet keine Anwendung. 94 Abs. 2 Gemeindeordnung würde die Gemeinden ansonsten u.U. verpflichten, für die Leistungen angemessene Entgelte zu nehmen, daher hat man diesen Ausschluss an der Stelle mit aufgenommen.
Geschrieben von Markus S.Hier bei dieser freiwilligen Leistung den Gleichbehandlungsgrundsatz heranzuziehen ist m.E. fehlerhaft. Richtig. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet eben nicht, alles und jeden gleich zu behandeln, sondern nur vergleichbare Fälle. Da machen es sich viele viel zu oft viel zu einfach, möglichst keine Unterschiede zu suchen und anzuerkennen, weil man mit dem so stark vereinfachten Gleichbehandlungsgrundsatz so wunderbar gleichermaßen alles mögliche fordern wie auch ablehnen kann.
Bei uns gibt es seit diesem Jahr erstmals einen Haushaltsansatz von 15.000 EUR, mit dem die Angehörigen der Feuerwehr sowie des hiesigen DRK-Ortsvereins am betrieblichen Gesundheitsmanagement der Verwaltungsmitarbeiter teilnehmen können, d.h. es läuft auf Gutscheine ca. 60/Jahr/Mitglied hinaus, mit denen man einen Teil von Fitnessstudiogebühren wiederbekommen kann, oder sich bei hiesigen Massagepraxen durchkneten lassen. So ist für alle Altersklassen was dabei, was zum einen der Einsatzbereitschaft, andererseits aber auch als Vergünstigung/Anerkennung der Mitgliedschaft dient. Erfahrungen bisher noch keine.
In Nachbarkommunen kommt man mit Dienstausweisen schon einige Jahre günstiger ins Schwimmbad, lange bevor die o.g. Regelung ins LBKG aufgenommen wurde. Das es dort Beschwerden gab, habe ich nie gehört.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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