News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? | 27 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 838143 | ||
Datum | 08.03.2018 18:19 MSG-Nr: [ 838143 ] | 3255 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Markus S. Die Gemeinde ist nicht für den Turnverein oder für andere Hilfsorganisationen zuständig, wohl aber für die Feuerwehr. Das ist Falsch. Die Die öffentliche Hand ist genauso dafür Zuständig das ein Feuer gelöscht wird, wie das Jugendarbeit (Beispielsweise durch Sportförderung) geleistet wird. Beides sind notwendige Aufgaben. Beides können und müssen die Behörden sowohl durch Hauptamtliche und Ehrenamt leisten lassen. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|