Grundsteuer: Größere Baustelle, bürokratisch aufwändiger, aber generell m.E.n. durchaus möglich. Wäre zunächst dann mal Bundessache, da in § 25 Abs. 4 Grundsteuergesetz geregelt ist, dass die Hebesätze für die Grundstücke in einer Gemeinde einheitlich sein müssen. In der ganzen Diskussion rund um die Grundsteuer, Einheitswerte etc. die immer mal wieder kommt, könnte man das aber vielleicht mal anbringen.
Kindergartenplätze: Kein gutes Beispiel von mir, da praktisch eh jeder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII hat. Hier noch Feuerwehrangehörige zu bevorzugen, d.h. die Zugehörigkeit als Kriterium bei der Vergabe zu berücksichtigen, würde also nur in den Kommunen greifen, die den bundesrechtlichen Anspruch nicht decken können, und die damit noch ganz andere Probleme haben. Von daher politisch wohl keine Chance in Sicht.
Baulandvergabe: Ziemlich simpel umsetzbar, denn die Vergabekritierien macht jede Kommune zunächst mal selbst. Die Verbände könnten aber hierüber die Wehren mal gezielt informieren, und vielleicht mit dem Gegenpart kommunale Spitzenverbände mal über entsprechende Musterkriterien sprechen.
Interessant in dem Zusammenhang, dass das Thema knapper Wohnraum bei den Feuerwehren auch langsam ankommt: Feuerwehr Erding: Ehrenamtlicher, wo sollst du wohnen?
Beispiele für Baulandvergabekriterien von Kommunen liefert die Suchmaschine des Vertrauens haufenweise.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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