Rubrik | Einsatz |
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Thema | Beinaheunfall bei Einsatzfahrt #
| 24 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 838200 |
Datum | 12.03.2018 13:19 MSG-Nr: [ 838200 ] | 2772 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
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Gerätewagen
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Hi,
Geschrieben von Oliver S.nein. StVO §6
Nicht ganz richtig. § 7 Abs. 5 StVO ist hier der maßgebliche für den Pkw Fahrer, nach dem der Spurwechsler allein haftet, weil die wartenden Pkw noch im fließenden Verkehr befindlich sind, folglich § 6 StVO hier nicht greift. Hier hätte der GW tatsächlich mal ganz gute Chancen gehabt, keine Teilschuld zu bekommen, weil der Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsel spricht und der ein Mitverschulden beweisen muss.
Spannend ist allerdings auch, wie sich der Mercedes hinter dem GW im Windschatten hinterherschleicht. Das hätte einen lustigen Kettenauffahrunfall gegeben.
Überflüssig wäre ein Unfall trotzdem gewesen. Mitten am Tage das Horn rechtzeitig einzuschalten tut doch niemandem weh. Den sparsamen Umgang mit dem Horn bei einigen verstehe ich einfach nicht.
Hinterher ist das Geschrei wieder groß - vor allen Dingen, wenn es Verletzte gegeben hat usw.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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